Nutzungsbedingungen

für das Mieten von Vereinsraum und Grillbude

Zwischen de, Vermiter

 

dem Dorf- und Heimatverein Gettengrün e.V.,

vertreten durch Vereinsvorsitzenden Jürgen Schreiner,

Birkenweg 7, 06826 Adorf/Vogtl. OT Gettengrün

 

und

 

dem Mieter

 

wird folgende

 

Vereinbarung

 

geschlossen:

 

 

1. Mietobjekt

Das Mietobjekt ist der Vereinsraum und/oder die Grillhütte des Dorf- und Heimatvereins Gettengrün e.V., in/an der „Alten Schule“ Gettengrün, Höhenweg 21, 08626 Gettengrün. Zusätzlich steht der Eingangsbereich, Küche, Bar und die sanitären Anlagen zur Verfügung.

 

2. Mietzweck

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen. Jede davon abweichende Nutzung ist unzulässig.

 

3. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an einem festgelegten Datum

und endet am an einem festgelegten Datum.

 

4. Miethöhe

a) Die Miete pro Tag beträgt 50 Euro.

b) Der Unkostenbeitrag pro Tag für Vereinsmitglieder des Dorf- und Heimatvereins Gettengrün e.V. beträgt 10 Euro.

c) Der Mietpreis ist im Voraus in bar bei Jürgen Schreiner (Birkenweg 7, 08626 Gettengrün) zu zahlen oder auf das Konto des Vereins (IBAN: DE19 8705 8000 3720 0030 18, BIC: WELADED1PLX, Sparkasse Vogtland) zu überweisen.

 

5. Übergabe des Mietobjekts / verantwortliche Person

a) Der Mieter übernimmt das Mietobjekt, wie gesehen und erklärt, dass das Mietobjekt für die Nutzung zu dem vereinbarten Zweck geeignet sind.

b) Der Mieter benennt für die gesamte Dauer der Mietzeit verantwortliche Person. Sollte diese eine andere als der Mieter sein, so ist diese anzugeben.

 

6. Benutzungsbedingungen

a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt schonend, in eigenüblicher Sorgfalt, zu nutzen. Auftretende Mängel sind dem Ansprechpartner des Dorf- und Heimatvereins Gettengrün e.V. unverzüglich zu melden. Aus Fehlnutzung entstandene Kosten (z.B. eingeschlagene Fensterscheiben, zerbrochene Teller, etc.) trägt der Mieter.

b) Jedwede Untervermietung und/oder Überlassung der Mieträume an Dritte ist unzulässig.

c) Der Mieter ist im Anschluss an die Nutzung zum Aufräumen verpflichtet und hinterlässt das Mietobjekt in einem sauberen Zustand.

d) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt vereinbarungsgemäß und fristgerecht zurückzugeben, durch Rückgabe sämtlicher ausgehändigter Schlüssel.

e) Der Mieter haftet für den Verlust ihm übergebener Schlüssel vollumfänglich.

f) Der Mieter verpflichtet sich mit Beginn der Mietung, alle ihm zugängliche elektrischen Geräte und sonstigen Einrichtungsgegenstände auf ihre Funktionalität zu überprüfen.

g) Der Vermieter haftet nicht für durch höhere Gewalt entstandene Schäden am Gut des Mieters.

h) In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr hat sich der Mieter an die Nachtruhe zu halten. In dieser Zeit hat der Mieter alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.

 

7. Stornierung

Der Mieter ist berechtigt, diese Mitvereinbarung formlos, bis zu einen Tag vor vereinbarten Mietbeginn zu kündigen.

 

Stand: Mai 2017